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| | Alternative Energiequellen | Sonnenenergie – Solar-Anlagen Unsere Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, alternative Energiequellen zu fördern, um die Umweltverschmutzung durch andere Stoffe wie Öl, Kohle, Gas zu verringern. Der Gemeinderat von Baierdorf hat in seiner Sitzung am 13. März 1992 bzw. 16.12.2004 beschlossen, die Errichtung von Solaranlagen zur Gewinnung alternativer Energie zu fördern. Voraussetzung ist, dass diese nach den Richtlinien des Landes Steiermark errichtet werden. Die Förderung beträgt pro Solaranlage Euro 400,- -
Anträge sind erhältlich: im Internet unter: http://www.ernergieberatungsstelle.steiermark.at/ (Menüpunkt Downloads) bei den Einreichstellen bei der Gemeinde
| | Erneuerbare Energieträger Stückholzheizungen, Kachelöfen, Hackschnitzelheizung, Pellets: Die Förderung alternativer Heizungen beträgt Euro 400,- - lt. Gemeinderatsbeschluss vom 16. Juli 1998 bzw. 16.12.2004.
Anträge sind erhältlich: im Internet unter: http://www.energieberatungsstelle.steiermark.at/ (Menüpunkt Downloads) bei den Beratungsstellen bei der Gemeinde
| Energieversorgungsanlagen Bei Errichtung einer Erdwärmeanlage beträgt die Förderung Euro 400,- -. Bei einem Fernwärmeanschluss beträgt die Förderung:
Wohnung - Je KW Anschlussleistung € 50,- - Einfamilienhaus - 10 bis 20 KW Anschlussleistung € 500,- - Gewerbebetrieb - 10 bis 20 KW Anschlussleistung € 500,- - Gewerbebetrieb - 21 bis 80 KW Anschlussleistung € 1.000,- - Gewerbebetrieb - 81 bis 150 KW Anschlussleistung € 1.500,- - Gewerbebetrieb - 151 bis 250 KW Anschlussleistung € 2.000,- - Gewerbebetrieb - 251 KW und mehr Anschlussleistung € 2.500,- -
| Der Zuschuss bei Pflasterung der Haus- und Hofzufahrt beträgt Euro 3,63/m² , wobei max. 150 m² gefördert werden.
| Schulveranstaltungen
Für Schulveranstaltungen ausserhalb der Schule über die Zeit von mindestens 4 Tagen gewährt die Gemeinde folgende Zuschüsse: Sport- und Projektwoche: EUR 29,- - Sprachwoche: EUR 145,- - Schikurs: EUR 58,- -
Die Auszahlung erfolgt nachdem bei der Gemeinde eine von der Schule ausgestellte Teilnahmebestätigung vorgelegt wird.
| | Babysparbuch EUR 100,- - | Fahrsicherheitstraining zur Erlangung des 1. Führerscheins EUR 100,- - Wirksamkeit 01.01.2008 - Der Antrag zur Förderung hat persönlich, unter Vorlage der entsprechenden Bestätigung beim Gemeindeamt zu erfolgen.
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