www.baierdorf-anger.at
Aktuell


Hier publizieren wir aktuelle Ereignisse in Kurzform (sofern vorhanden).

Bitte beachten Sie generell auch die Informationen aus der Gemeindezeitung und den Menüpunkt Bürg
erinformation.
Bürgermeister Ing. Johann Schaffler 
 Information
Stellenausschreibung

Fristende: 13.08.2010


GZ.:     20.3 St 4/64-2010
Ggst.:  Stellenausschreibung

Der Sozialhilfeverband Weiz schreibt nachstehenden freien Dienstposten für das Bezirkspensionistenheim WEIZ aus:

Entlohnungsgruppe S II/3
DGKS/DGKP Diplomkrankenschwester/Diplomkrankenpfleger
  • Ab 01.10.2010 - Fixposten
  • Beschäftigungsausmaß   75 %
Gefordert:
  • abgeschlossene Ausbildung: Diplomkrankenschwester/pfleger (DGKS/DGKP) (Zeugnis),
  • hohe soziale Kompetenz
  • Teamfähigkeit
  • Selbständigkeit




Die Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und allfälliger Ausbildungsnachweise an das
Bezirkspensionistenheim Weiz
Fuchsgrabengasse 16
8160 Weiz
zu richten

Weitere Informationen können beim Heimleiter des Bezirkspensionistenheimes Weiz - Herrn Direktor Markus Gruber, Tel: 03172/3490 - eingeholt werden.



Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 12.07.2010 - GZ.: 8.1 - 346/2006

  • über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Auf Grund des § 41 Absatz 1 Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975, i.d.g.F., wird verordnet:

  • § 1 Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk WEIZ das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der im § 40 Absatz 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.
  • § 2 Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 30.11.2010 außer Kraft. Der jeweilige Waldeigentümer darf dieses Verbot ebenfalls ersichtlich machen.
  • § 3 Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Absatz 1 a Ziffer 17 Forstgesetz dar und werden diese Übertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,- - oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.
  • § 4 Die bekämpfungstechnische Behandlungsweise gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 4 der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 22.01.2003 über den Schutz des Waldes vor Forstschädlingen ist von diesem Verbot ausgenommen.

                                           
Finanzamt Oststeiermark
Die Standorte des Finanzamtes Oststeiermark Weiz, Feldbach, Hartberg und Bad Radkersburg sind seit 29. Juni 2010 unter
folgender einheitlicher Telefonnummer erreichbar:

  • 03152/837-0

Telefax-Nummern
Feldbach         03152 837 5937 001
Hartberg         03152 837 5937 002
Radkersburg    03152 837 5937 003
Weiz               03152 837 5937 004
Feuerbeschau
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ist in vorgeschriebenen Zeitabständen eine feuerpolizeiliche Überprüfung an baulichen Anlagen durchzuführen. Aus diesem Grund, wird im Auftrag der Gemeinde
Rauchfangkehrermeister Werner Kosiak in den nächsten Wochen
die Feuerbeschau an allen baulichen Anlagen in unserer Gemeinde durchführen.




Es wird ersucht Herrn Rauchfangkehrermeister Kosiak für die Durchführung der Feuerbeschau die entsprechenden Zutritte und Auskünfte zu erteilen.
Ehrung Gemeinderatsmitglieder

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.05.2010 den einstimmigen Beschluss gefasst, für ausgeschiedene Gemeinderäte die nachfolgend aufgezählten Ehrungen auszusprechen:
  • Frau Elisabeth Wiener und Herrn Ing. Johannes Strahlhofer wurde für Ihre 10jährige Tätigkeit als Gemeinderat und für Ihre Verdienste um das Wohl für die Bevölkerung in der Gemeinde Dank und Anerkennung ausgesprochen.
  • Herrn Alfred Tuttner wurde für seine 13jährige Tätigkeit als Gemeinderat und Gemeindekassier sowie für die Verdienste um das Wohl der Bevölkerung in der Gemeinde ebenfalls Dank und Anerkennung ausgesprochen.
  • Herrn Robert Kalcher wurde für seine 20jährige Tätigkeit im Gemeinderat und Herrn Erich Haidenbauer für seine 25jährige Tätigkeit im Gemeinderat sowie für Ihre Verdienste um das Wohl der Bevölkerung in der Gemeinde ebenfalls Dank und Anerkennung ausgesprochen.
Allen ausgeschiedenen Gemeinderäten wurden im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit allen aktiven Gemeinderäten am 09.07.2010 die Ehrenurkunde und ein entsprechendes Abschiedsgeschenk überreicht.
  • Herrn Peter Unterberger wurde für seine 30jährige Tätigkeit als Gemeinderat in der Gemeinde Baierdorf, mit einstimmigem Beschluss, der Ehrenring der Gemeinde Baierdorf verliehen. Herr Peter Unterberger war in seiner 30jährigen Tätigkeit unter anderem von April 1985 bis April 1990 als Gemeindekassier und von Mai 1997 bis April 2010 als Vizebürgermeister in der Gemeinde Baierdorf tätig. Über sein Engagement in der Gemeinde war und ist Herr Peter Unterberger auch in vielen anderen öffentlichen Bereichen aktiv und maßgeblich engagiert, was zusätzlich als Rechtfertigung zur Verleihung des Ehrenringes Anlass gegeben hat.



Gemeindevorstand mit ausgeschiedenen Gemeinderäten

                                                        weitere Fotos


Der Gemeinderat mit dem Bürgermeister möchte sich auch auf diesem Wege nochmals bei allen Ausgezeichneten und Geehrten für Ihren Einsatz im Sinne für die Gemeinde und die Bevölkerung von Baierdorf recht herzlich bedanken.
Stellenausschreibung

Die Hauptschule Anger bietet ab dem Schuljahr 2010/2011 Nachmittagsbetreuung von 13:10 Uhr bis 17:00 Uhr an.
Gesucht wird eine pädagogisch ausgebildete und kompetente Fachkraft für die Betreuung von SchülerInnen im Alter von 10 bis 14 Jahren.
Die Tätigkeit erfordert flexible Arbeitszeiten.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis
spätestens 16. August 2010
an das
Marktgemeindeamt Anger
Südtiroler Platz 3
8184 Anger
zu senden.

Tagesbetreuung für Seniorinnen und Senioren
im Freihaus in Anger


Die Gemeinden der Kleinregion Anger/Puch bieten, über die Neue Lebensräume GmbH, seit 3. Mai 2010 eine Tagesbetreuungsmöglichkeit für Senioren/innen im "Freihaus" in Anger an.


Angebot und Ziel der Tagesbetreuung

Das Angebot der Tagesbetreuung richtet sich an Menschen der Kleinregion Anger/Puch, die an sich noch zu Hause leben können, tagsüber aber vielleicht schon Betreuungsbedarf haben, oder auch an alleinstehende Seniorinnen und Senioren, die hier den Tag sinnvoll mit anderen Menschen verbringen möchten.
Die Angebote der Tagesbetreuung reichen von der Versorgung von Grundbedürfnissen
  • Essen und Trinken
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • und/oder bei den Ausscheidungen
.... bis hin zu tagesstrukturierenden Förder- und Beschäftigungsangeboten, z.B.
  • gemeinsam Singen, Kochen, Spiele spielen, usw.
  • Gedächtnistraining
  • Garten arbeiten
Öffnungszeiten:

Die Tagesbetreuung ist grundsätzlich an Werktagen zwischen Montag und Freitag geöffnet und steht den Gästen wöchentlich mindestens vier Tage und täglich mindestens 8 Stunden zur Verfügung. Die tatsächlichen Öffnungszeiten richten sich aber nach dem Bedarf der Tagesgäste,
die Kernöffnungszeit ist von 8:00 bis 16:00 Uhr.

Die Kosten sind einkommensabhängig und sozial gestaffelt.
Vorläufig ist Platz für 4-8 Tagesgäste vorgesehen, er kann aber bei Bedarf erweitert werden.

Kontakt bzw. Anmeldung
  • Anger Tagesbetreuung: 0699/16005100
Neue Lebensräume GmbH:
Werner Kunert, akad. Gerontologe
Tel.:  0316/22 80 97
E-mail:  office@neue-lebensraeume.at
home:   www.neue-lebensraeume.at


Klammabschnitt des Feistritztalradweges fertiggestellt


R8 Gruppenfoto vor Gedenktafel




Bgm. Schaffler mit LR. Kristina Edlinger-Ploder


In Stubenberg hat am 03.12.2009 Verkehrs-Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder zusammen mit den Bürgermeistern und den Verantwortlichen des Tourismusverbandes ApfelLand-Stubenbergsee das letzte Teilstück des Radweges eröffnet und eine Erinnerungstafel an den Bau enthüllt.

Der Landes-Radweg R 8 – Feistritztalradweg wurde von der Landes-Bauabteilung als Teil des überregionalen steirischen Radwegenetzes vom Mürztal bis zum Lafnitztal geplant. Im Bereich des Mittleren Feistritztales wurde schon 1997 mit dem Bau des Abschnittes vom GH Schwaiger in Naintsch bis Floing bzw. die Anschlussstrecke nach Puch begonnen und konnte im Frühjahr 1999 eröffnet werden.
Aus mehreren Gründen als ganz besonders schwierig, aber auch landschaftlich reizvoll hat sich die Strecke von Floing bis Herberstein erwiesen: das enge Gelände in der Klamm, in der die oft hochwasserführende Feistritz und die stark befahrene Klammstraße kaum einen Spielraum für einen Radweg gelassen haben, erforderte umfangreiche Vorarbeiten. Zahlreiche Trassen wurden geplant und auch wieder verworfen. Erst durch die großzügige Haltung des wichtigsten Grundbesitzers, der Feistritzwerke, konnte eine einmalige Strecke gefunden werden: Ganz eng am Flussufer und damit für die Radfahrer besonders reizvoll, wurde die Trasse angelegt, stets in enger Abstimmung mit dem Naturschutz, um so wenig Eingriffe wie möglich in die sensiblen Biotope zu machen, wurden zwei „Furten“ statt Brücken angelegt.

Mit Bürgermeister Ing. Johann Schaffler hat ein erfahrener Forstwegebauer die Umsetzung des Radweges in die Hand genommen. Er hat zusammen mit den betroffenen Gemeinden das Unmögliche möglich gemacht und aus einer „rad-losen“ Ausgangssituation den, wie heute Radfahrer immer wieder sagen „schönsten Radweg des Landes“ verwirklicht.


Der Weg durch das Feistritztal wird heute vielfältig genutzt: Walker und Mountainbiker bewegen sich hier, mit einer Kilometrierung und den nötigen Zusatzeinrichtungen wurde er zur „Eva Maria Gradwohl Laufarena“. Die Raiffeisenbanken haben bei der Beschilderung und der „Möblierung“ mit Tischen und Bänken mitgeholfen und die Feistritzwerke haben mit dem Schaukraftwerk und dem Trinkbrunnen einen attraktiven Rastplatz gestaltet.

Der Tourismusverband ApfelLand-Stubenbergsee hat das „Klammradeln“ als Teil des oststeirischen „Genussradelns“ eingebracht und vermarktet ihn zusammen mit acht „Radwirten“ und 22 „Erlebnispunkten“ mit Wochend-Packages.

Derzeit werden die alten Bezirks-Radtouren durch Weiz und Hartberg reaktiviert, um aus den Fluss-Radwegen an der Raab, der Feistritz, Safen und Lafnitz ein richtiges Radwegenetz zu schaffen.


Klammabschnitt des Landes-Radweges
„R 8 – Feistritztalradweg“


Gesamtstrecke: Steg bei Anger - Puch – Stubenbergsee - Herberstein

Gesamtlänge:
Gh. Schweiger - Puch -  Parkplatz Herberstein:
23,5 km

Beteiligte Gemeinden: Naintsch, Anger, Baierdorf, Feistritz, Floing, Puch, Stubenberg

Gesamt-Baukosten
€ 1.144.497.45

Kostenaufteilung:
Gemeinden                   €   522.248,73
Land Steiermark           €   622.248,72

Streckenabschnitt 1:  Gem. Naitsch (Gh. Schweiger) bis Gem. Floing (Gh. Stelzer)
Gh. Stelzer bis Gem. Puch (Gh. Feldseppl)
Streckenlänge:   ca. 13 km
Bauzeit:   Herbst 1997 bis Frühjahr 1999

Streckenabschnitt 2: Gem. Floing (Gh. Stelzer) bis Tierwelt Herberstein (Parkplatz)
Streckenlänge:  ca. 9,1 km
Bauzeit:    Herbst 2004 bis 2009


Noch zu errichten:
  • Teilstück Steg bis Grenze Gem. Koglhof ca. 900 Meter
  • Teilstück Seedurchfahrt ca. 500 Meter
Zollamt Graz - Standortänderung

Das Zollamt Graz gibt bekannt, dass mit 09.11.2009 der Standort
Bahnhofgürtel 57, 8020  Graz nach

8010 Graz, Conrad v. Hötzendorfstr. 14-18
(Finanzverwaltungszentrum)


verlegt wurde.

Abfindungsanmeldungen können an angegebener Adresse persönlich abgegeben werden, es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldungen auch auf dem Postweg und über Finanz-Online 
(https://finanzonline.bmf.gv.at/) eingereicht werden können.

Telefon:
0316/881 567 (Vermittlung)




Parteienverkehr:

Mo-Do  von  07:30 bis 12:00 Uhr und
           von  12:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von  07:30 bis 12:00 Uhr

Telefon:       0316 7061-0
Vermittlung: 0316 881 567
Fax:             0316 710495

Rotes Kreuz Anger
Besuchs- und Begleitdienst
Wir haben Zeit für Sie !

Das Rote Kreuz in Anger bietet einen kostenfreien Besuchs- und Begleitdienst unter dem Motto

"Zeit spenden - Zeit schenken"

an.
Damit wollen wir helfen Menschen vor Vereinsamung zu bewahren, Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität zu erhöhen.

Freiwilliger Besuchs- und Begleitsdienst bedeutet:
  • Begleitdienst zum Einkaufen, zum Arzt, ins Krankenhaus, zu Treffen mit Freunden, zu Vorträgen, .......

  • Besuchsdienst zum Zuhören, Reden, Kartenspielen, spazieren gehen, ...........
  • Organisation von Ausflügen oder Reisen

Weitere Auskünfte und Anfragen bitte direkt an das Rote Kreuz, Ortsstelle Anger 03175/7144.

Haben Sie Interesse an diesem ehrenamtlichen Dienst oder möchten Sie diesen durch Ihre Mithilfe unterstützen?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


Ehrenamtliche Mitarbeiter werden immer gesucht !

Projektsprechtage für gewerbliche Betriebsanlagen

Weiz:
Zeit:
  am zweiten Montag im Monat
         von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort:   Bezirkshauptmannschaft Weiz -  Sitzungssaal, 1. Stock

Birkfeld:
Zeit:   am dritten Montag im Monat
          von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort:     Marktgemeindeamt Birkfel - Sitzungssaal, 1. Stock  



Neun neue Wohnungen in der Gemeinde Baierdorf


Am Donnerstag, den 24.04.2008 fand im Rahmen eines kleinen Festaktes die Schlüsselübergabe an die Mieter der neuen Wohnanlage in Fresen statt. Bei diesem Festakt konnte der Bürgermeister zusätzlich zu den Mietern der neuen Wohnungen zahlreiche Ehrengäste wie Pfarrer Mag. Johann Leitner, LAbg. Erwin Gruber, Bezirkshauptmann HR Dr. Rüdiger Tauss und  Dir. Königsberger von der ÖWG begrüßen.
Die neun Mietkaufwohnungen in 3 Hauseinheiten wurden vom Wohnbauträger ÖWG, gemeinsam mit der Gemeinde Baierdorf in rd. 18 Monaten Bauzeit errichtet. Die einzelnen Wohnungen sind 7 Maisonetten-Wohnungen mit 90 m² Wohnfläche und 2 Wohneinheiten mit 72 m² Wohnfläche. Alle drei Häuser wurden unter den neuen Bestimmungen der Wohnbauförderung auch vom Land Steiermark gefördert.

                                            





Demzufolge sind auch die neuesten Rahmenbedingungen für Wärmedämmung und Energieversorgung bei diesen Neubauten berücksichtigt worden. Alle drei Häuser werden von einer zentralen Wärmeversorgungsanlage, welche mit Holzpellets und Solarenergie gespeist wird versorgt.
Wie bereits im Zuge der Schlüsselübergabe von den Festrednern hingewiesen, dürfen wir auf diesem Wege allen Mietern in den neuen Wohnungen alles Gute in ihrem Heim wünschen. Es möge sich eine gute Hausgemeinschaft herausbilden, um auch die schöne Wohnlage durch ein Umfeld guter Nachbarschaft genießen zu können.
Die Gemeinde Baierdorf begrüßt alle jene Mieter ganz herzlich, welche sich mit diesem Wohnstandort als neue Gemeindebürger von Baierdorf deklarieren.

                         Fotos                     
Geburt eines Kindes
Mit 01.01.2008 wurde das Gebührengesetz 1957 dahin geändert, dass die Ausstellung von Reisedokumenten sowie die Miteintragung in den Pass der Eltern für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei ist.
Auch für Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes anfallen, wie z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis trifft diese Gebührenbefreiung zu, sofern diese innerhalb von zwei Jahren ab der Gebuhrt ausgestellt werden.
                                        
Fördermodell des Sozialministeriums zur 24-Stunden-Betreuung ab 1.1.2008

Welche Leistung kann ich in Anspruch nehmen ?
  • 24-Stunden-Betreuung seit dem 1. Juli 2007
  • Bis zu 800 € pro Monat (wenn Arbeitsverhältnisse vorliegen)
  • Bis zu 225 € pro Monat (wenn Werkverträge vorliegen)
  • Die Betreuung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes
Welche gesetzl. Voraussetzungen bestehen ?
  • Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung
  • Bezug von Pflegeld ab der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz
  • Spätestens ab 01.07.2008 muss die Betreuungskraft eine theoretische Ausbildung entsprechend jener eines/r Heimhelfers/in aufweisen
  • Ein Betreuungsverhältnis zu der betreuenden Person, zu einem/r ihrer Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste muss vorliegen.
Was ist im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen ?
  • Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 € netto monatlich (nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
  • Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 € für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, bzw. 600 € für jeden behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Vermögen bis zu einem Barwert von zumindest 7.000 € und das Eigentum, das dem eigenen Wohnbedürfnis der pflegebedürftigen Person dient (wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung) bleiben unberücksichtigt

Informationen unter
0800-22 03 03
kostenlos aus ganz Österreich
von Mo. - Fr. 8. Uhr bis 16. Uhr

Wohin kann ich mich wenden ?
  • Ihre Anlaufstelle ist das Bundessozialamt mit seinen 9 Landesstellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter 0800 - 22 03 03 oder auf der Website

www.pflegedaheim.at

Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35, 8021 Graz
Tel. 059988, Fax: 059988-6899
E-Mail:
bundessozialamt.stmk1@basb.gv.at

Soziales und Konsumentenschutz
www.bmsk.gv.at
Unterstützung - Fahrsicherheitstraining
Wirksamkeit 01.01.2008
Der Gemeinderat hat am 22.11.2007 beschlossen, dass für Personen, welche zur Erlangung des 1. Führerscheines das nunmehr vorgeschriebene Fahrsicherheitstraining absolvieren müssen, eine Unterstützung in der Höhe von € 100,- - gewährt wird.
Der Antrag zur Förderung hat persönlich, unter Vorlage der entsprechenden Bestätigung beim Gemeindeamt zu erfolgen.
                            
Eröffnung des neuen Stadions
Am 4. August wurde das neue Sportzentrum, welches von den beiden Gemeinden Anger u. Baierdorf errichtet wurde und eigentlich als "Trainingszentrum" geplant war feierlich seiner Bestimmung  und dem SV ADA Anger als Mieter übergeben.



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